Unser Hygienekonzept
Die Kelterei des OGV Zapfendorf unterliegt als Herstellungsbetrieb für Obstsäfte für Mitglieder und Kunden den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir den Ablauf des Kelterbetriebs den geltenden Hygienevorgaben (gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 4. BIfSMV) angepasst und das folgende Hygienekonzept zum Schutz von Arbeitsteams, Helfern und Anlieferern/Abholern erstellt.
Die Regeln für Anlieferung, Abholung und Aufenthalt gelten bis auf Weiteres auf dem gesamten Keltereigelände. Bitte beachten Sie den geänderten Ablauf und befolgen Sie die Anweisungen des Kelterpersonals. Vielen Dank!
1) Allgemeine Bestimmungen:
1.1 Das Schutz- und Hygienekonzept muss unter allen Umständen von Kunden und Helfern eingehalten werden.
1.2 Gegenüber Personen, die die Vorgaben nicht einhalten, wird der Obst- und Gartenbauverein Zapfendorf konsequent vom Hausrecht Gebrauch machen.
2) Anlieferung und Abholung:
2.1 Obstanlieferung und -abholung erfolgen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvergabe und Absprache.
2.2 Bei Terminvergabe werden die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) von Kunden und Helfern erfasst, um im Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung alle Kontaktpersonen zum fraglichen Zeitpunkt identifizieren zu können.
2.3 Bei Anlieferung und Abholung der Ware sind die gekennzeichneten und vorgegebenen Laufwege einzuhalten.
2.4 Ab-/Ausladehilfen durch die Keltereimitarbeiter findet im Regelfall vor Ort nicht statt. In Ausnahmefällen sind Mindestabstand und Maskenpflicht einzuhalten.
2.5 Ablade- und Abholvorgänge sind zügig abzuwickeln. Danach ist das Gelände vor der Kelterei zügig zu verlassen.
2.6 Begleitende Kinder unter 6 Jahren müssen während der Anlieferung bzw. Abholung im Fahrzeug bleiben.
3) Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln:
3.1 Es sind nur Helfer, Mitglieder und Kunden zugelassen, die innerhalb von 14 Tagen vor Besuch der Kelterei Kontakt zu einem nachweislich positiv getesteten Covid-19-Patienten hatten sowie Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen die Kelterei nicht betreten. Darauf wird auch durch Aushang hingewiesen. Sollten Besucher während ihres Keltereibesuchs Symptome entwickeln, müssen sie die Kelterei umgehend verlassen.
3.2 Sollten während oder in den Tagen nach dem Aufenthalt in der Kelterei entsprechende Krankheitssymptome auftreten, ist umgehend der unter Ziff. 10 genannte Corona-Ansprechpartner zu informieren und telefonisch der Hausarzt kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) zu kontaktieren.
3.3 Der Obst- und Gartenbauverein Zapfendorf führt eine Liste der anwesenden Helferteams sowie eine Liste der Obstanlieferer. Die Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahrt und dann vernichtet. Die erhobenen Daten werden ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben.
4) Zugangsbeschränkung und Laufwege:
4.1 Der Zugang bzw. die Zufahrt zur Kelterei in der Alten Landstraße 1 in Zapfendorf wird durch die Mitarbeiter der Kelterei reglementiert. Es darf sich jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig auf dem Gelände vor der Kelterei befinden. Die Anzahl richtet sich nach der Größe des Geländes. Die konkrete Auflistung der zugelassenen Kunden je Anlieferung ist Anlage zu diesem Schutz- und Hygienekonzept und unterliegt den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
4.2 Die Laufwege vor Ort sind durch Bodenmarkierungen und Beschilderung ausgewiesen. Die Laufwege sind von allen Anwesenden einzuhalten.
4.3 Der Zutritt zum Keltereiraum ist nur dem Helferteam gestattet. Mitglieder und Kunden haben keinen Zutritt zum Keltereiraum.
5) Möglichkeit zur adäquaten Händehygiene:
5.1 Allen Besuchern und Helfern der Kelterei werden vom Obst- und Gartenbauverein Zapfendorf ausreichend Waschgelegenheiten, Seifenspendern mit Flüssigseife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Ein Aushang vor Ort weist zudem auf korrektes Händewaschen hin.
5.2 Das Tragen von Schutz- und Arbeitshandschuhen in der Kelterei ist erforderlich.
5.3 Für Helferteam und Kunden wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
6) Belüftung:
Der Kelterraum wird durch Offenhalten der Tür und der Fenster dauerhaft durchlüftet.
7) Einhaltung des Mindestabstands:
7.1 Jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Es ist konsequent ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen, einschließlich der Keltereimitarbeiter, einzuhalten.
7.2 Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen etc.) ist gänzlich zu unterlassen.
8) Mund-Nasen-Schutz:
8.1 Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. Schal, Tuch, sog. Community-/ Alltagsmasken) ist auf dem gesamten Betriebsgelände für Mitglieder, Kunden und deren Begleitpersonen zwingend erforderlich (Maskenpflicht).
8.2 Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit. Es wird gebeten, auf Anforderung die mitzuführende ärztliche Bestätigung als Nachweis vorzulegen.
8.3 Für die Mitarbeiter in der Kelterei ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz dann erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,50 m zu weiteren Personen nicht gesichert eingehalten werden kann.
9) Bezahlung:
9.1 Es ist ausschließlich Barzahlung möglich.
9.2 Die Barzahlung erfolgt kontaktlos und ist wie folgt an der extra eingerichteten Zahlstelle vor dem Keltergebäude abzuwickeln:
9.2.1 Der Mitarbeiter stellt die Rechnung aus und teilt dem Kunden die Höhe des zu zahlenden Betrags mündlich mit.
9.2.2 Der Kunde tritt an die eingerichtete Zahlstelle heran und legt das abgezählte Bargeld in das eigens bereitgestellte Behältnis.
9.2.3 Anschließend ist das Gelände zügig zu verlassen.
10) Corona-Ansprechpartner:
Betrieblicher Corona-Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden:
Klara Ott und Kerstin Kohmann (Tel. 09547-7333).
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